Nachweise bei Alkohol und Drogen
1. Nachweise bei Alkohol
2. Nachweise bei Drogen
3. Alkohol- und Drogennachweise bis zur MPU
4. Bedingungen des Nachweisprogramms
5. Was ist EtG?
6. Leberwerte und MPU
1. Nachweise bei Alkohol
Bei Auffälligkeiten unter Alkoholeinfluss sind in den meisten Fällen bestimmte Nachweise über einen längeren Zeitraum vor der MPU erforderlich.
Ob Sie Nachweise brauchen, welche dies sind sowie der entsprechende Nachweiszeitraum richtet sich nach der persönlichen Vorgeschichte, dem Trinkverhalten in der Vergangenheit. Dazu wird eine Einstufung vorgenommen, in welchen Bereich das damalige Konsumverhalten gehört.
Am besten lässt sich dies mit fachlicher Unterstützung rechtzeitig vor der MPU klären, z. B. in einer MPU-Beratungsstelle.
Einstufung (3 Bereiche):
Alkohol-Gefährdung
Alkohol-Missbrauch
Alkohol-Abhängigkeit
a) Alkohol-Gefährdung
Bei festgestellter Alkohol-Gefährdung genügen meistens regelmäßig kontrollierte Blut- und Leberwerte:
GGT, GOT, GPT = Leberwerte
MCV = Blutwert, der das Volumen der roten Blutkörperchen anzeigt (Veränderungen können auf hohen Alkoholkonsum hindeuten)
CDT (dieser Wert zeigt an, ob jemand in den letzten Wochen massiven Alkoholmissbrauch hatte – bei geringem Konsum befindet sich der Wert dagegen im Normbereich). Dieser Wert sollte einmalig kurz vor der MPU gemessen werden.
Die Werte GGT, GOT, GPT und MCV sollten alle 4 – 6 Wochen über einen längeren Zeitraum hinweg bis zur MPU vom Hausarzt ermittelt werden.
Wenn die Werte im Normbereich liegen, kann es möglich sein, dass der Arzt die nächste Kontrolle erst in einem halben Jahr empfiehlt. Da für die MPU jedoch engmaschige Kontrollen (alle 4 – 6 Wochen) von Vorteil sind, sollten Sie dies offen mit Ihrem Hausarzt besprechen.
Die Kosten für die Werte kann Ihnen der Hausarzt ebenfalls nennen.
Wer in den Bereich der Alkohol-Gefährdung eingestuft wird und sich trotzdem für einen freiwilligen Alkoholverzicht entscheidet, muss dies über Abstinenznachweise belegen. Wie dies abläuft, lesen Sie unter den nächsten Punkten.
b) Alkohol-Missbrauch
Bei Alkohol-Missbrauch sind Abstinenznachweise zu erbringen.
Der absolute Mindest-Nachweiszeitraum liegt bei einem halben Jahr, in der Regel ist jedoch ein ganzes Jahr erforderlich.
c) Alkohol-Abhängigkeit
Bei festgestellter Alkohol-Abhängigkeit sind in jedem Fall Abstinenznachweise über den Zeitraum von einem ganzen Jahr zu erbringen.
Tipp
Die oben genannten Blut- und Leberwerte können als unterstützende Belege auch parallel zu einem Abstinenznachweisprogramm erhoben und bei der MPU zusätzlich vorgelegt werden! Dies kann ein Vorteil sein!
Ablauf des Nachweisprogramms
Die Abstinenznachweise bei Alkohol-Missbrauch und Alkohol-Abhängigkeit können über Urin- oder Haaranalysen erfolgen.
Im Labor wird der Wert „ETG“ ermittelt, ein Abbauprodukt von Alkohol.
Außerdem wird der Kreatinin-Wert festgestellt (zeigt an, ob der Urin verdünnt ist – dies könnte ein Manipulationsversuch sein).
Das Nachweisprogramm darf nur über anerkannte Labore (zertifiziert nach ISO 17025) oder Begutachtungsstellen erfolgen.
Haaranalysen
Bei der Haaranalyse wird jeweils ein 3 cm langer Haarstrang untersucht. Man geht von einem Haarwachstum von 1 cm pro Monat aus. Somit können 3 cm lange Haare die vergangenen 3 Monate rückwirkend belegen.
Für ein halbes Jahr werden dementsprechend 2 Haarproben benötigt, für ein Jahr 4 Haarproben.
Urinscreenings
Zum Nachweis über Urinscreenings wird ein Vertrag abgeschlossen. Die Probennahme erfolgt kurzfristig und unvorhersehbar, d. h. dass man kurzfristig zum Termin einbestellt wird und innerhalb von 24 Stunden erscheinen muss. Nach Ausweiskontrolle wird der Urin unter Sicht abgegeben.
In einem halben Jahr werden 4 Urinproben genommen, für ein Jahr insgesamt 6 Urinproben.
2. Nachweise bei Drogen
Bei Auffälligkeiten unter Drogeneinfluss sind in jedem Fall Drogen-Abstinenznachweise über einen längeren Zeitraum vor der MPU erforderlich, normalerweise ein ganzes Jahr.
Am besten klären Sie mit fachlicher Unterstützung, in welchen Bereich Ihr damaliges Konsumverhalten eingestuft wird.
Einstufung (3 Bereiche):
Drogen-Gefährdung
Drogen-Missbrauch
Drogen-Abhängigkeit
a) Drogen-Gefährdung
Bei festgestellter Drogen-Gefährdung (nur Cannabis!) kann in Ausnahmefällen ein Zeitraum von einem halben Jahr ausreichen, in der Regel allerdings ein Jahr.
b) Drogen-Missbrauch
Der Nachweiszeitraum bei Drogen-Missbrauch liegt immer bei einem ganzen Jahr.
c) Drogen-Abhängigkeit
Bei festgestellter Drogen-Abhängigkeit sind in jedem Fall Abstinenznachweise über den Zeitraum von einem ganzen Jahr zu erbringen, in Ausnahmefällen auch länger erforderlich.
Heroin-Abhängigkeit
Zusätzlich zu den Drogenfreiheitsnachweisen wird bei Heroin-Abhängigkeit auch Alkoholabstinenz gefordert, die über entsprechende Nachweise (ETG) belegt werden muss.
Drogenkonsum und Alkoholmissbrauch
Bei Hinweisen auf Alkoholmissbrauch, Suchtverlagerung oder unkontrolliertem Alkoholkonsum sind ebenfalls zusätzlich Alkohol-Abstinenznachweise zu erheben.
Ablauf des Nachweisprogramms
Die Abstinenznachweise können über Urin- oder Haaranalysen erfolgen.
Im Labor werden folgende Substanzen getestet: Amphetamine, Kokain, Opiate, Benzodiazepine, Cannabinoide und Methadon.
Außerdem wird der Kreatinin-Wert festgestellt (zeigt an, ob der Urin verdünnt ist – dies könnte ein Manipulationsversuch sein).
Bei Hinweisen auf Opiat-/Opioidkonsum werden mindestens die folgenden weiteren Substanzen überprüft: Buprenorphin, Norbuprenorphin, Tilidin, Nortilidin, Oxycodon, Tramadol, O-Desmethyltramadol, Fentanyl und Norfentanyl.
Falls ein Verdacht auf Umgang mit synthetischen Cannabinoiden (Spice Produkte) bzw. Designer-Amphetamin (Badesalz-Drogen) oder Missbrauch von psychoaktiven Medikamenten bzw. Suchtverlagerung besteht, können weitere Drogenklassen oder Medikamentengruppen (z. B. Antidepressiva, Neuroleptika, Barbiturate, Hypnotika, Sedativa etc.) von Relevanz sein und eine anlassbezogene Beauftragung des Labors erfordern.
Das Nachweisprogramm darf nur über anerkannte Labore (zertifiziert nach ISO 17025) oder Begutachtungsstellen erfolgen.
Haaranalysen
Bei der Haaranalyse wird jeweils ein 6 cm langer Haarstrang untersucht. Man geht von einem Haarwachstum von 1 cm pro Monat aus. Somit können 6 cm lange Haare die vergangenen 6 Monate rückwirkend belegen.
Für ein Jahr werden dementsprechend 2 Haarproben benötigt.
Es dürfen nur unbehandelte Haare verwendet werden (z. B. kein Färben, Tönen, Bleichen).
Urinscreenings
Zum Nachweis über Urinscreenings wird ein Vertrag abgeschlossen. Die Probennahme erfolgt kurzfristig und unvorhersehbar, d. h. dass man kurzfristig zum Termin einbestellt wird und innerhalb von 24 Stunden erscheinen muss. Nach Ausweiskontrolle wird der Urin unter Sicht abgegeben.
In einem halben Jahr werden 4 Urinproben genommen, für ein Jahr insgesamt 6 Urinproben.
3. Alkohol- und Drogennachweise bis zur MPU
Die Nachweise bei Alkohol und Drogen sollten über den erforderlichen Zeitraum lückenlos bis zur MPU geführt werden, das bedeutet eine gute Planung im Vorfeld.
Nachweislücke
Nachweislücken werden bei der MPU nur in seltenen Fällen akzeptiert, z. B. dürfen zwischen dem letzten Nachweis und dem MPU-Termin einige Wochen liegen.
Auch wenn nach den neuen CTU-Kriterien ein Zeitraum ohne Nachweise von bis zu 4 Monaten vor der MPU – mit plausibler Begründung – akzeptiert werden darf, empfehlen wir sicherheitshalber, immer lückenlose Nachweise vorzulegen.
4. Bedingungen des Nachweisprogramms
Die Termine für die Haaranalysen kann man mit der entsprechenden Stelle selber vereinbaren.
Das Urinkontrollprogramm läuft unter strengen Vorgaben ab. Die entnehmende Stelle legt dies im Vertrag fest und gibt ein Merkblatt heraus. Besondere Bedingungen gelten beispielsweise bei der Verfügbarkeit (Urlaubszeiten und Krankheit müssen umgehend mitgeteilt werden, Urlaubszeiten sind begrenzt etc.)
Beim Versäumen eines Termins wird das komplette Programm abgebrochen, ebenso bei positivem Befund oder Manipulationsversuch.
Der Verzicht auf bestimmte Getränke bei Alkoholauffällig-keiten (z. B. sog. alkoholfreies Bier) oder Lebensmittel bei Drogenauffälligkeiten (z. B. Mohnprodukte) sollte laut den Empfehlungen eingehalten werden, dies gilt für Haaranalysen sowie Urinkontrollen.
Abschlussbericht
Nach Abschluss des Abstinenzprogramms erhalten Sie einen Abschlussbericht zur Vorlage bei der MPU. Manche Stellen schicken zusätzlich auch die einzelnen Ergebnisse zu.
Übrigens:
Die Kosten für die Nachweise sind nicht festgeschrieben und können sehr variieren. Sie können die Kosten bei den entsprechenden Stellen im Vorfeld erfragen und Preise vergleichen.
5. Was ist ETG?
ETG bedeutet Ethylglucuronid. Es handelt sich um ein Abbauprodukt des Alkohols, das nach vorangegangenem Alkoholkonsum im Körper nachweisbar ist und den Konsum zuverlässig belegt.
Im Blut kann ETG einige Stunden nachgewiesen werden, im Urin dagegen beträgt die Nachweisbarkeit bereits mehrere Tage rückwirkend.
Einen eindeutigen und längerfristigen Nachweis des Abbauprodukts ETG erreicht man über eine Haaranalyse. Mit einem Haarabschnitt von 3 cm Länge kann über einen Zeitraum von 3 Monaten rückwirkend festgestellt werden, ob innerhalb dieser 3 Monate Alkoholkonsum stattgefunden hat.
Bei einer MPU wegen Alkoholauffälligkeit(en) spielt ETG eine wichtige Rolle. Alkoholverzicht bzw. Alkoholabstinenz kann nur über ein Urinkontrollprogramm oder Haaranalysen bei einem dafür anerkannten Institut / Labor belegt werden. Dabei werden die Proben speziell auf das Abbauprodukt ETG untersucht.
6. Leberwerte und MPU
Bei Alkohol-Gefährdung brauchen keine Abstinenznachweise geführt werden. Hier genügen über einen längeren Zeitraum hinweg (alle 4 - 6 Wochen) kontrollierte Blut- und Leberwerte:
GGT, GOT, GPT = Leberwerte
MCV = Blutwert
CDT (einmalig kurz vor der MPU kontrollieren lassen)
Übrigens:
Natürlich kann man sich auch für einen freiwilligen Alkoholverzicht entscheiden, trotz Einstufung im Bereich der Alkohol-Gefährdung.
In diesem Fall muss allerdings der Alkoholverzicht über anerkannte Abstinenznachweise belegt werden, siehe unter dem Punkt "Nachweise bei Alkohol".